Dr.  HERRMANN´s   HOMEPAGE

( 13 Jahre online - seit 1995 )

                              

 

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Kontakt

 

 

 

§ 5 T M G

3. JAN 2009

 

Internetangaben nach § 5 Telemediengesetz

 

Administrativer Ansprechpartner

   Name: 

Dr. med. Guenter Herrmann

   Kontakttyp: 

Person

   Adresse: 

Kreiskrankenhaus Gruenstadt

   Stadt: 

Gruenstadt

   PLZ: 

67269

   Land: 

GERMANY

................  

Die zuständigen Ärztekammern/KV
des Kreiskrankenhauses Gruenstadt
sind
http://www.aek-pfalz.de/

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz
Kassenärtzliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Dr. med. Guenter Herrmann erhielt seine Approbation als Arzt in Deutschland und bestand die Prüfung zum Facharzt für Chirurgie  1978 in Mainz.
(weitere Informationen)

Für die Tätigkeit als
Chirurg in Grünstadt gilt die 

Berufsordnung der Ärzte in Rheinland-Pfalz .

Domaindaten

   Domainname: 

herrmann-gruenstadt.de

   Domaininhaber: 

Dr. G. Herrmann
D-67269 Gruenstadt
Germany

   Nameserver: 

ns12.freenet.de

   Nameserver: 

ns13.freenet.de

Techn. Ansprechpartner, Zonenverwalter

   Name: 

freenet.de AG

   Kontakttyp: 

Person

   Adresse: 

Am Borsigturm 53

   Stadt: 

Berlin

   PLZ: 

D 13507

   Land: 

GERMANY

   Telefon:

+49 9401 784 000

   Telefax: 

+49 9401 784 201

   E-Mail: 

domain@freenet.de

weiter....

 

Telemediengesetz:

§ 5 Allgemeine Informationspflichten


 
 
(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

 
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,

 
2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

 
3. soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

 
4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

 
5. soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/ EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/ EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über

 
a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

 
b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

 
c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

 
6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,

 
7. bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber.

 
(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

 

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